Rechtsprechung
   LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41674
LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16 (https://dejure.org/2017,41674)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16 (https://dejure.org/2017,41674)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 4 Sa 1067/16 (https://dejure.org/2017,41674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Verhaltensbedingte Kündigung; Rechtfertigung; Beweislast

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2 ; LKSchG § 1 Abs. 2
    Vermögensschädigende Handlungen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber als Kündigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
                  Ein Arbeitnehmer, der bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) auf die Vertragsinteressen der Gegenseite und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (BAG, Urteil vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rn. 26, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15 -, Rn. 24, juris; KR/Griebeling/Rachor, 11. Aufl. 2016, § 1 KSchG Rn. 496).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten verstoßen hat, nicht entscheidend ist hingegen die sachenrechtliche oder strafrechtliche Bewertung des Sachverhaltes (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rn. 30, juris; LAG Köln, Beschluss vom 16.06.2017 - 10 TaBV 74/16).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 75/13

    Entscheidung nach Lage der Akten - Beweisvereitelung

    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
    Dazu gehört es auch, diejenigen Tatsachen zu widerlegen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund betreffen und diese entlastende Umstände auszuschließen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 - Rn. 30).

    Dazu gehört es auch, diejenigen Tatsachen zu widerlegen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund betreffen und diese entlastenden Umstände auszuschließen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 -, Rn. 30, juris; BAG 24.11.1983 2 AZR 327/82 -, AP Nr. 76 zu § 626 BGB).

  • ArbG Köln, 09.11.2016 - 2 Ca 1685/16
    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.11.2016- 2 Ca 1685/16 - wird zurückgewiesen.

                  Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.11.2016- 2 Ca 1685/16 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
                  Ein Arbeitnehmer, der bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) auf die Vertragsinteressen der Gegenseite und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (BAG, Urteil vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rn. 26, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15 -, Rn. 24, juris; KR/Griebeling/Rachor, 11. Aufl. 2016, § 1 KSchG Rn. 496).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
    Es ist vielmehr Sache des Arbeitnehmers, Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe konkret darzulegen (BAG, Urteil vom 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
    Dazu gehört es auch, diejenigen Tatsachen zu widerlegen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund betreffen und diese entlastenden Umstände auszuschließen (BAG, Urteil vom 08.05.2014 - 2 AZR 75/13 -, Rn. 30, juris; BAG 24.11.1983 2 AZR 327/82 -, AP Nr. 76 zu § 626 BGB).
  • LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15

    Bestandsstreitigkeiten (§ 61a ArbGG) - Kündigungen - Sonstiges

    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
                  Ein Arbeitnehmer, der bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers begeht, verletzt damit zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) auf die Vertragsinteressen der Gegenseite und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (BAG, Urteil vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rn. 26, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15 -, Rn. 24, juris; KR/Griebeling/Rachor, 11. Aufl. 2016, § 1 KSchG Rn. 496).
  • LAG Köln, 27.07.2015 - 2 Sa 284/15

    Anforderungen an die Beschreibung der Tätigkeit in einem Arbeitszeugnis

    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
    Bei besonderem Anlass steht dem Arbeitnehmer auch außerhalb des Regelungsbereichs des § 109 GewO die Erteilung eines Zwischenzeugnisses zu (vgl. LAG Köln, Urteil vom 27.07.2015 - 2 Sa 284/15 -, Rn. 101, juris).
  • LAG Köln, 16.06.2017 - 10 TaBV 74/16
    Auszug aus LAG Köln, 27.10.2017 - 4 Sa 1067/16
    Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten verstoßen hat, nicht entscheidend ist hingegen die sachenrechtliche oder strafrechtliche Bewertung des Sachverhaltes (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rn. 30, juris; LAG Köln, Beschluss vom 16.06.2017 - 10 TaBV 74/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht